Kompetenzen

Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Zivilrecht tätig. Damit sind im weitesten Sinne alle Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und / oder juristischen Personen gemeint. Auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts liegen unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Erb- und Familienrecht, wobei in der Regel die Beziehungen zu nahezu sämtlichen Rechtsgebieten des Privatrechts (Vertragsrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, usw.) beachtet werden müssen.

Die Besonderheit des Zivilrechts liegt in der Privatautonomie, also in der Freiheit, die eigenen Rechtsverhältnisse grundsätzlich nach Belieben zu gestalten. Im Rahmen dieser Möglichkeiten ist es unsere Aufgabe, Ihren Gestaltungsspielraum voll auszuschöpfen und die bestmögliche Lösung zu entwickeln.

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts beraten und unterstützen wir Sie – als künftigen Erblasser – bei einer optimierten Gestaltung Ihrer Rechts- und Vermögensnachfolge und – als Erben – bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche (Erbe, Vermächtnis, Pflichtteil usw.). Darüber hinaus sind wir selbstverständlich auch außerhalb aller gängigen Fragestellung und für ihr ganz spezielles Anliegen bereit.

Vor dem Erbfall

Schon vor dem Erbfall sollten künftige Gefahren nach Möglichkeit erkannt und durch ein für den jeweiligen Einzelfall passendes Testament oder auch einen Erbvertrag antizipiert werden. Scheinbar geläufige Formulare und Muster sollten nicht unbesehen verwendet und zur Gestaltung der eigenen Erbfolge verwendet werden. Dies gilt insbesondere für das häufig gewünschte gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten (sog. Berliner Testament).

Besonders wichtig ist eine individuelle letztwillige Verfügung in der Regel für Patchworkfamilien, weil die gesetzliche Erbfolge hierfür keine sachgerechte Lösung bietet. Störende Dritte sind regelmäßig ein Indikator für die Notwendigkeit rechtlicher Beratung, wie auch beim sog. Behindertentestament, bei dem der Zugriff von Sozialhilfeträgern auf die Erbmasse vermieden werden soll.

Individuelle Lösungen verlangen nach Spezialisten. Fordern Sie uns heraus!

Voraussicht ist im Hinblick auf das eigene Erbe auch dann geboten, wenn es um die Vermeidung von Erbschaftssteuer oder die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche geht. Hier kann sich die lebzeitige Übertragung von Vermögensteilen (etwa Immobilien) im Wege der sog. vorweggenommenen Erbfolge anbieten.

Nach dem Erbfall

Wenn mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben übergeht (Erbfall), ergeben sich rechtliche Fragestellungen, aber in erster Linie zahlreiche praktische Probleme. Die gesetzliche Erbfolge besagt nichts darüber, wie die Erben den Nachlass untereinander aufteilen oder geltend gemachte Pflichtteilsansprüche prüfen können.

Können sich mehrere Miterben untereinander nicht einigen, ist oftmals anwaltliche Unterstützung bei der Auseinandersetzung des Nachlasses nötig. Oftmals war der Verstorbene zudem in zahlreiche Verträge und Verpflichtungen involviert. Verlangen dann etwa Banken die Vorlage eines Erbscheins oder das Amtsgericht die Berichtigung des Grundbuchs, helfen wir Ihnen weiter.

Als Pflichtteilsberechtigter sollten sie den vermeintlichen Nachlass nicht unbesehen akzeptieren und zur besseren Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche ein umfassendes Nachlassverzeichnis von den Erben verlangen. Hierzu gehört auch die Einholung von Sachverständigengutachten, etwa für Immobilien.

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Verstorbene sein Vermögen – entgegen einer bindenden letztwilligen Verfügung oder zur Minderung des Pflichtteils – weggeben hat, greifen mitunter besondere Vorschriften, mit denen beispielsweise Schenkungen rückgängig gemacht werden können.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechtsthemen: Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und stellen auch keine verbindlichen Angaben dar. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf unserer Webseite. Sollten Sie eine verlässliche Auskunft wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist ein mächtiges Gestaltungsinstrument des deutschen Erbrechts (§§ 2274 ff. BGB). Im Unterschied zum widerruflichen Testament wird mit diesem Vertrag die Erbfolge vertraglich, d.h. grundsätzlich bindend, festgelegt. Deshalb bedarf ein er der notariellen Beurkundung. Zu Lebzeiten des Erblassers entfaltet ein Erbvertrag zwar […]

Pflichtteilsergänzung

Der Pflichtteilsergänzungs­anspruch bei Schenkungen des Erblassers ist in § 2325 BGB geregelt. Er ist ein herausragend wichtiges Instrument in erbrechtlichen Streitigkeiten, weil hiermit eine Umgehung des ordentlichen Pflichtteils verhindert werden soll, indem die Schenkungen des Erblassers dem Nachlass hinzugerechnet werden […]

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge – als die vom Gesetzgeber für Sie und Ihre Rechtsnachfolge angedachte Lösung – ist in zahlreichen Fällen nicht das, was sich heutige Erblasser hinsichtlich der Verteilung Ihres Vermögens wünschen. Insbesondere das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in seinen Einzelheiten oftmals unbekannt […]

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Familienrecht

Familiäre Konflikte, Trennung und Scheidung berühren oft den Kernbereich der eigenen Existenz und führen nicht selten zu einer völligen Neuorientierung des persönlichen Lebens. Die anwaltliche Begleitung in dieser oft sehr schwierigen und belastenden Lebenssituation erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen vor allem Sensibilität und Verhandlungsgeschick.

Wir legen Wert auf umfassende persönliche juristische Beratung im Gegensatz zur Online-Scheidung. Ziel sind individuell maßgeschneiderte Gesamtlösungen, die eine Lebensperspektive für die Zukunft eröffnen, bei größtmöglicher Sicherung Ihrer Rechte und wirtschaftlichen Interessen.

Wo es möglich und sinnvoll erscheint bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen einer Mediation einvernehmliche Regelungen für individuelle Problembereiche zu entwickeln.

Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht und der Umgang mit den Kindern, Schutz vor familiärer Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz, die Aufteilung des Vermögens und der Schulden, der Zugewinnausgleich, die Hausratsteilung, der Versorgungsausgleich, der nacheheliche Unterhalt und erbrechtliche Fragen sind nur eine Auswahl der vielfältigen Probleme, die sich im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung stellen können.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechtsthemen: Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung und stellen auch keine verbindlichen Angaben dar. Bei aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben auf unserer Webseite. Sollten Sie eine verlässliche Auskunft wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Besprechungstermin.

Ehe-, Partnerschaftsverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen

Eheverträge werden entweder vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe geschlossen, Scheidungsfolgevereinbarungen regeln die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung […]

Sorgerecht und Umgangsrecht

Sofern Sie bei der Geburt ihrer Kinder verheiratet waren, üben Sie das gemeinsame Sorgerecht automatisch aus. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das gemeinsame Sorgerecht begründet, wenn die Kindeseltern heiraten, die Kindeseltern eine gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben, oder das Familiengericht […]

Trennung und Scheidung

Sofern Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Partner/ Partnerin zu trennen, oder steht zu erwarten, dass die Trennung vom Partner/Partnerin ausgehen wird, erweist es sich in der Regel als ratsam, zuvor anwaltliche Beratung einzuholen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unterlagen, die für die Berechnung […]

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Immobilienrecht

Wir beraten und unterstützen Bürger, Unternehmer, Bauträger, Wohnungsgenossenschaften und sonstige juristische Personen in allen Fragen und Bereichen des Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechts, sei es beim Erwerb von Grundeigentum, Hausgrundstücken und Eigentumswohnungen oder deren Veräußerung im Wege des Verkaufs, einer Schenkung oder der Vermögensnachfolge.

Desgleichen bei der Begründung von Wohnungseigentum, Grundstücksgemeinschaften oder Erbbaurechten und deren Veraltung, Veränderung und Auflösung, einverständlich oder mittels Teilungsversteigerung.

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