Schwerpunkte

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  • Erbvertrag

    Der Erbvertrag ist ein mächtiges Gestaltungsinstrument des deutschen Erbrechts (§§ 2274 ff. BGB). Im Unterschied zum widerruflichen Testament wird mit diesem Vertrag die Erbfolge vertraglich, d.h. grundsätzlich bindend, festgelegt. Deshalb bedarf ein er der notariellen Beurkundung. Zu Lebzeiten des Erblassers entfaltet ein Erbvertrag zwar […]

  • Ehe-, Partnerschaftsverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen

    Eheverträge werden entweder vor der Eheschließung oder während bestehender Ehe geschlossen, Scheidungsfolgevereinbarungen regeln die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung […]

  • Sorgerecht und Umgangsrecht

    Sofern Sie bei der Geburt ihrer Kinder verheiratet waren, üben Sie das gemeinsame Sorgerecht automatisch aus. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das gemeinsame Sorgerecht begründet, wenn die Kindeseltern heiraten, die Kindeseltern eine gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben, oder das Familiengericht […]

  • Trennung und Scheidung

    Sofern Sie beabsichtigen, sich von Ihrem Partner/ Partnerin zu trennen, oder steht zu erwarten, dass die Trennung vom Partner/Partnerin ausgehen wird, erweist es sich in der Regel als ratsam, zuvor anwaltliche Beratung einzuholen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Unterlagen, die für die Berechnung […]

  • Pflichtteilsergänzung

    Der Pflichtteilsergänzungs­anspruch bei Schenkungen des Erblassers ist in § 2325 BGB geregelt. Er ist ein herausragend wichtiges Instrument in erbrechtlichen Streitigkeiten, weil hiermit eine Umgehung des ordentlichen Pflichtteils verhindert werden soll, indem die Schenkungen des Erblassers dem Nachlass hinzugerechnet werden […]

  • Gesetzliche Erbfolge

    Die gesetzliche Erbfolge – als die vom Gesetzgeber für Sie und Ihre Rechtsnachfolge angedachte Lösung – ist in zahlreichen Fällen nicht das, was sich heutige Erblasser hinsichtlich der Verteilung Ihres Vermögens wünschen. Insbesondere das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist in seinen Einzelheiten oftmals unbekannt […]

  • Pflichtteil

    Der Pflichtteil steht in der Regel denjenigen nahen Verwandten zu, die der Erblasser abweichend von der gesetzlichen Erbfolge enterbt hat. Eine Enterbung ist durch einfaches Testament möglich, was in der Praxis häufig in Form eines „Berliner Testaments“ besonders häufig geschieht. Dann garantiert das nicht dispositive – und verfassungsrechtlich […]

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